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Das Programm LEONARDO DA VINCI zeichnet sich durch eine große Anzahl von Projektmöglichkeiten (Maßnahmen) aus, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Zielgruppen entsprechend gestaltet sind. Die folgende Kurzdarstellung soll Ihnen einen Überblick über die einzelnen Projektarten des Programms geben und somit Ihre weitere Orientierung und Entscheidung erleichtern.
Mobilitätsprojekte - Berufspraktika und Erfahrungsaustausch (Verfahren A):
Gefördert werden Berufspraktika für Schüler, Lehrlinge, Studierende, junge Arbeitnehmer und Graduierte beziehungsweise der Erfahrungsaustausch für Ausbilder und Berufsberater in einem anderen europäischen Land.
Der Nutzen derartiger Projekte lässt sich einfach darstellen: Die Teilnehmer sammeln Erfahrungen im Rahmen ihrer beruflichen Praxis, die für ihre Ausbildung und den weiteren Berufsweg relevant sind, erwerben neues praktisches und theoretisches Wissen, verbessern ihre Fremdsprachenkenntnisse, arbeiten in einem neuen Umfeld und stärken dadurch ihre sozialen und persönlichen Kompetenzen. Für die Ausbilder und Berufsberater steht der Erfahrungsaustausch mit Kollegen und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen im Vordergrund.
Pilotprojekte, Sprachenkompetenz, Transnationale Netze (Verfahren B):
Ziel dieser Projekte ist es, neue Lehr- und Lernmaterialien zu entwickeln, innovative Lehr- und Lernmethoden zu erarbeiten, zu erproben und zu verbreiten. Bestehendes Fachwissen und "good practice" sollen ausgetauscht und darauf aufbauend weiterentwickelt werden.
Gefördert wird dabei primär die Entwicklungsarbeit in einer europäischen Projektpartnerschaft, die anschließende Testung der erarbeiteten Materialien sowie die Aktivitäten zur Verbreitung der Projektergebnisse und Produkte.
Der Nutzen der genannten Projekte lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Nach Projektende stehen Produkte und Ergebnisse zur Verfügung, die auf die im Projekt gewählte Zielgruppe genau zugeschnitten sind, die gemeinsam mit Partnern aus anderen europäischen Ländern erarbeitet wurden und somit Ansätze und Fachwissen enthalten, die über den Wissensstand und das Know-How einzelner Institutionen und oft auch nationaler Zugänge hinausgehen. Aus Projektpartnerschaften entwickeln sich oft langfristige Kooperationen, die für einen Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung hilfreich sind.
Thematische Aktionen, Vergleichsmaterial, Gemeinsame Aktionen (Verfahren C):
Ziel dieser Maßnahme ist, dass von der Europäischen Kommission Projekte mit definierten, für Europa besonders interessanten Themen gefördert werden. Bei den Thematischen Aktionen sind dies Pilotprojekte zu ausgewählten Themen von besonderem europäischen Interesse. Bei Vergleichsmaterialprojekten sollen Untersuchungen und Analysen zur Situation und Entwicklungen in der beruflichen Bildung erstellt werden. Die gemeinsamen Aktionen ermöglichen Entwicklungsprojekte zu Themen, die nicht nur für die berufliche Bildung sondern auch für die allgemeine Bildung und Maßnahmen der Jugendpolitik von Interesse sind.
Gefördert wird dabei die Entwicklungs- oder Analysearbeit in europäischen Projektpartnerschaften.
Wie kommt man nun zu einem Projekt?
Es ist erforderlich einen Projektantrag zu stellen. Dies kann zu einem fix vorgegebenen Einreichtermin (einmal im Jahr) erfolgen. Projektanträge müssen unter Verwendung standardisierter Antragsformulare eingereicht werden. Je nach Projektart gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen für die Einreichung von Anträgen. Mehr dazu finden Sie unter Antragstellung.
Eingereicht können Projekte von allen privaten, halbstaatlichen oder staatliche Einrichtungen und Institutionen werden, die sich an Berufsbildungsmaßnahmen beteiligen. Hier einige Beispiele: Schulen, Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verwaltungsbehörden, Sozialpartner, Berufsverbände, Gemeinnützige Organisationen.
Einzelpersonen können selbstverständlich als Nutznießer ( so vor allem auch in der Mobilität) an Projekten teilnehmen, jedoch selbst keinen Antrag stellen. Nähere Informationen finden Sie unter
Infoblatt Einzelpersonen (pdf).
Ihre Projektpartner können Einrichtungen aus allen EU-Mitgliedstaaten, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen, den assoziierten Staaten Bulgarien und Rumänien sowie der Türkei sein.
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